Fechenheimer Mainbogen Grüngürtel

Konsequenz: AUS für die privaten Gärten!

 

Doch Hoopla!   

Am 28. August 2018 meldet die Frankfurter Rundschau Änderungen im Mainbogen.

 

 

Der ursprüngliche Altarm quer durch den Mainbogen lässt noch lang auf sich warten!

Der Leinpfad wird nochmals verändert, um zwei Brücken zu sparen und eine Insel anzulegen.

Er  führt nun doch direkt an meinem früheren Garten vorbei,

wobei dessen Nutzung eigentlich weiterhin gewährleistet gewesen wäre.

Die Untere Naturschutzbehörde ordnete damit völlig unsinnig die Renaturierung an!

 

Das Gartengelände wird nun doch nicht Teil des Auenwaldes, sondern wird den

Monokulturen der landwirtschaftlichen Nutzung zugeschlagen.

Das ist keineswegs im Sinn der früheren Gartenbesitzer!

 

Dokumente zum Thema

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" vom 12. Mai 2010

Plan zum Frankfurter Grüngürtel

Landnutzungsvielfalt und Naturschutz im Verdichtungsraum Frankfurt 

Volker Rothenburger

Naturverbrauch....  Umweltamt 20.11.14

Inhalt der Website

Die Situation

Der Fechenheimer Mainbogen

Die historischen Gegebenheiten

Planungen im Mainbogen

Fauna und Flora im Gartenbereich

Zustand bereits renaturierter Flächen

Probleme mit der Fortführung

Der Kampf mit den Behörden

Die Presse interessiert sich für das Thema

Chronik der "Renaturierung"
 

 


 

Die Situation

 

Freizeitgärtner im Fechenheimer Mainbogen, die seit Generationen ihre Scholle bearbeiten. hatten bisher mit allerlei Widrigkeiten zu kämpfen und sie bewältigten diese engagiert. Sie trotzten dem immer wiederkehrenden Hochwasser, das Verwüstungen und Verschmutzungen mit sich bringt. Sie haben es jährlich mit Einbrechern, Dieben und Vandalen zu tun. Sie müssen Obdachlose vertreiben und sich gegen die Verwilderung, die von ungepflegten Nachbargrundstücken und dem starken wilden Brombeerwuchs ausgeht, zur Wehr setzen. 

 

siehe spezielle Seite zum Thema Hochwasser

 

Hinzu kommen die Unbillen des Wetters, vor denen sie sich im freien Gelände - abseits des Fechenheimer Ortsrandes - schützen müssen. Wen es bisher besonders hart traf, macht die Bekanntschaft mit Brandstiftern, die alles zerstörten, was mühsam aufgebaut war. 

 

Feuer im Mainbogen: Kein einziger Fall wurde jemals aufgeklärt

siehe spezielle Seite zum Brandanschlag

 

Es gibt in Frankfurt am Main nun jedoch eine Entwicklung, die noch wesentlich schlimmer und zerstörerischer als Feuer und Hochwasser ist. Sie bricht seit 2010 völlig unvorbereitet über die Gartenbesitzer herein und nahm ihren Lauf durch politische Entscheidungen, an denen sicher auch der Ortsbeirat 11 eifrig die ökologischen Tipps und Vorlagen für Fechenheim lieferte. 

 

Die kompromisslose Umsetzung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" vom 12. Mai 2010 durch Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde ist die logische Folge. Diese wird nämlich in der Regel nur auf Anweisung oder nach erfolgten Anzeigen aktiv. Die Maßnahmen im Rahmen der obigen Verordnung waren nach meiner Ansicht jedoch willkürlich und stellten in ihrer harten Konsequenz praktisch für die Gartenbesitzer eine Enteignung dar. Die Landwirte und Jäger bleiben jedoch in den gleichen Bereichen von derart "umweltschützenden" Maßnahmen verschont. Das kann durchaus als Unleichbehandlung angesehen werden.

 

Die Nutzung von "Grabeland", die an vielen Orten ein historisches Gut darstellt, wird nun von politisierenden Ökotheoretikern untergraben. Der Naturschutz wird bei der Umsetzung solcher Maßnahmen als Grundgedanke überzogener politischer Ziele vorgeschoben. Auf der Strecke bleiben gewachsene Strukturen, betroffene Gartenbesitzer und letztendlich die Natur selbst, wenn sie sich selbst überlassen wird. Sicherlich gehen da aber die Meinungen auseinander.

 

An mehreren Stellen des Frankfurter Grüngürtels wurden bereits Gärten und Freizeitgelände zwangsrenaturiert, indem man die Grundstücke per Verordnung räumte und sie anschließend einfach der Natur überließ. Obstbäume und Beerensträucher wurden innerhalb kurzer Zeit von wilden Brombeeren und Holunderkolonien überwuchert und die gepflegte Vielfalt brutal zerstört. Verbrämt wird das mit platt missbrauchten Begriffen wie "Auenwälder",  "Grünzonen", "Altarm", "Feldholzinseln" und ähnlichen Wortschöpfungen, die vermitteln sollen, hier würde der Natur damit etwas Gutes getan. Das Gegenteil ist jedoch vielfach der Fall.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brandanschläge in Fechenheim (rote Punkte)

 

Der Fechenheimer Mainbogen

 

Fechenheimer Mainbogen südliche Schleife

 

Frisch gemähter Grünstreifen zwischen Main, Feldern, Gärten und Feldholzinseln

 

Der Fechenheimer Mainbogen könnte eigentlich etwas ganz Besonders sein, wenn er richtig genutzt würde. Dort herrscht nämlich ein ganz besonderes Reizklima, das sich positiv auf Mensch und Tier auswirkt. Das scheint mit den jüngsten Planungen in einigen Bereichen berücksichtigt zu werden. 

 

Jahrhunderte lang waren Teile des Mainbogens als Weideland für Pferde und Schafe sowie als fruchtbares Überschwemmungsgebiet genutzt worden. Das prächtige Weideland und die Feuchtwiesen waren von hohem Wert für Mensch und Natur. An mehreren Stellen war der Boden allerdings besonders gut als sogenanntes "Grabeland" geeignet und die Fechenheimer wissen das bis heute zu nutzen. Deshalb ist es sinnvoll, die Besonderheiten zu ergründen, um beim gegenwärtigen Reformprojekt ökologische Fehler zu vermeiden.

 

 Mit roten Kreisen markierte nicht landwirtschaftlich bewirtschaftete Erhebungen

 

Am Hochwasser 2011, das als mittleres Hochwasser eingestuft werden kann, erkennt man  einen Teil der Besonderheiten des Mainbogens. Die im Überschwemmungsgebiet liegenden Gebäude am Ende der Starkenburger Straße und die vier Gartengebiete östlich der Straße sind auf etwas erhöhten Positionen gelegen, wie auch der schmale nicht überschwemmte Teil des Ackerlandes im Süden zeigt. Es ist davon auszugehen, dass diese Flächen vor dem Ausbau der Wasserwege sicherer waren als das übrige Land und deshalb diese besondere Nutzung begünstigte.

 

Fehler des exzessiven Ackerbaues

 

Wenn grundsätzlich der Naturschutz argumentativ zur Umsetzung von Ideen genutzt wird, muss auch die Landwirtschaft und das Verhalten der Jagdpächter angesprochen werden. In der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts mussten die Fechenheimer Landwirte nach der Einstellung der Pferdezucht neue Verwendung für das Land finden und sie begannen, zunächst recht sorgsam mit dem Ackerbau. Es wurde dabei  vermieden, das Niederwild zu vertreiben, weil große abgeerntete Flächen keinerlei Schutz mehr boten. Noch in den 80er Jahren waren Rehe, Rebhühner und Fasane, Hasen, Kaninchen und Füchse zu bejagen. Heute sind nahezu all diese Tierarten wegen der großen Monokulturen verschwunden.

 

Der Untergrund des Fechenheimer Mainbogens besteht aus mehreren geschichteten Lagen Sand und Lehm, auf dem eine relativ dünne Humusschicht sitzt, die im unbewirtschafteten Bereich früher Feuchtwiesen und fruchtbare Weideflächen bildeten. Mit der Bewirtschaftung großer Monokulturen (Erdbeeren, Mais, Rüben, etc.) kamen auch sehr schwerere Maschinen zum Einsatz, wodurch die dünne Humusschicht zerstört wurde. Man ging bis einen Meter tief in den Boden und förderte sogar etliche Blindgänger des 2. Weltkrieges dabei nach oben. Die Oberfläche ist jetzt sehr stark mit Sand und Lehm vermischt, wodurch die Böden schnell austrocknen und deutlich unfruchtbarer sind. Der Boden dient heute lediglich als Substrat, das jährlich zur Ertragsteigerung mit großen Mengen  Düngemitteln behandelt wird. Außerdem muss zusätzlich kräftig bewässert werden. Der starke Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zur Ertragssteigerung belastet die Böden und die Natur. Analysen von Wasserprobenentnahmen belegen das. Offensichtlich besteht hier jedoch eine stille Duldung.

 

Riesige Erdbeerfelder als Monokulturen

 

Zerstörte und mit Düngemitteln angereicherte Humus/Lehm/Sandschicht

 

Der gesamte Mainbogen muss heute künstlich bewässert werden

 

Die Untere Naturschutzbehörde hätte hier jedoch allen Grund, Landschaftsschutz wesentlich aktiver zu betreiben und den Landwirten viel stärker auf die Finger zu sehen. Sie konzentriert sich  jedoch auf Gärtner, die wesentlich sorgsamer mit der Natur umgehen und sehr aktiv Naturschutz betreiben.

 

Renaturierung muss eigentlich dort ansetzen, wo die Natur stark belastet wird und alte Strukturen wieder hergestellt werden sollen  oder müssen. Die Ackerflächen bieten derzeit für (das nicht mehr vorhandene) Niederwild keinen brauchbaren Schutz, weil diese Flächen zudem in übertrieben Maß von Fechenheimer und Offenbacher Hundebesitzern als Auslaufflächen genutzt und obendrein verkotet werden. Wie an anderen Orten ist es schwer, das im renaturierten Weideland zweimal jährlich anfallende Heu wegen des Hundekots normalen Futterzwecken zuzuführen. 

 

Gärten sind aktive Landschaftspflege und Naturschutz

 

Die Gärten des südlichen Mainbogens sind noch weitestgehend im Einklang mit aktiver Landschaftspflege und werden genutzt, wie seit mindestens 200 Jahren. Das kann man sehen und nachvollziehen. Kritische Naturschützer bemängeln das Befestigen von Wegen und den Bau von Hütten, weil dies nicht im Einklang mit den allerdings erst viel später aufgestellten Naturschutzbestimmungen sei. Angebracht wäre es, derartige Bestimmungen entsprechend den Gegebenheiten variabler anzuwenden, denn unsere Altvorderen waren keineswegs dümmer als die heutigen schlauen Gestalter von Vorschriften. 

 

Infolge moderner Gartengestaltungsmaterialen und Baustoffen gelingt heute ein besserer Hochwasserschutz gegen Verschwemmungen und ein effizienterer Wetterschutz. Beides ist im Mainbogen wegen der besonderen Gegebenheiten notwendig. Seit Jahren sind die Grundstücke übrigens nur deshalb eingezäunt, weil es gar nicht mehr anders geht. Seit 1945 werden die Grundstücke immer häufiger von Dieben und Vandalen heimgesucht, was sich Ende der 80er Jahre noch um ein Vielfaches verstärkte, als sich die Grenzen nach Osten öffneten. Auch toben sich im Mainbogen infolge ihrer Suchtprobleme, aber auch wegen ihrer Integrationsprobleme immer mehr renitente Jugendliche aus. Zwischen 2003 und 2007 gab es in diesem Bereich viele Brandanschläge, die von den zuständigen Kriminalstellen nicht aufgeklärt wurden. Der Schaden blieb an den Geschädigten hängen. Die Einzäunungen dienen den Eigentümern als Minimalschutz. Ein Schutz durch die Fechenheimer Polizei ist ohnehin nicht vorhanden. Die Bürger werden im Außenbereich höflich betreut, aber einfach im Stich gelassen.

 

Gravierend können Hochwassereinflüsse werden, wenn man ihnen nicht mit effizienten und naturnahen Bodenbefestigungen begegnet. Auch das mag in einigen Punkten den Regeln des modernen Landschaftsschutzes widersprechen, entspricht jedoch dem Nutzungsbedürfnis der Besitzer solcher gefährdeten Parzellen, um Verschwemmungen ihres Landes zu begegnen. Wichtig ist doch, dass diese Maßnahmen der Natur nicht schaden!

 

Historisch ist die Bedeutung der freien Gärten im Mainbogen auch wegen der Versorgung der Bürger in Krisenzeiten. In diesen Situationen war die Selbstversorgung stets von großer Wichtigkeit. In der heutigen Zeit, in der der Fokus auf gesunder Nahrung liegt, liefern Gärten einen wertvollen Beitrag zur gesunden Nahrungspalette. Auch das scheint die Protagonisten der Renaturierung nicht zu interessieren. Sie erkennen nicht den wahren Wert der historisch gewachsenen Gärten. Sie stören sich nur daran, dass es in der Natur, die für Alle da sein soll, noch einige individuell genutzte Parzellen gibt. 

 

Auswirkung von Schifffahrt und Wasserständen

 

Fest mit dem Fechenheimer Mainbogen sind Fluss-Schifffahrt und Wasserstände verbunden. Im Mittelalter und bis zum Beginn der Dampfschifffahrt um 1830 konnten wegen der geringen Wassertiefe nur Schiffe mit einer Tragfähigkeit von 10 bis 20 Tonnen den Main befahren. Flussaufwärts wurden sie "getreidelt", das heißt, von Pferden gezogen. Hier war Fechenheim ein wichtiger Ort zum Pferdewechseln, weil hier Pferde gezüchtet und vermietet wurden. Der Fechenheimer Mainbogen war ehemals reines Weideland, auf dem sich Pferde erholten, wenn sie stark abgemagert von Aschaffenburg oder Würzburg zurück kamen. Das besondere Klima des Mainbogens wurde dabei genutzt. Dies ist in der Historie Fechenheims nachzulesen.

 

Zwischen 1846 und 1876 wurde eine Wasserregulierung durchgeführt, die eine Fahrrinne von mindestens 90 cm Tiefe und eine Breite von 26 Metern ergab. Wichtigste Bauwerke waren Buhnen und Parallelwerke, die sich auch auf den Wasserstand und die Fließgeschwindigkeit auswirkten. Das Aufstauen hob den Wasserstand. Der Fechenheimer Mainbogen dient dem Schutz des Hochwasserdammes von Offenbach und als wichtige Retentionsfläche. Wer den Fechenheimer Mainbogen trotz der wiederkehrenden Überschwemmungen nutzte, musste mit den Konsequenzen leben und macht das übrigens bis heute. Die Gartenbesitzer haben sich längst mit dem Main arrangiert und Behörden hatten deswegen ebenfalls nie Probleme.

 

 

 

 

Vor 20 Jahren angelegter Auenwald

 

 Im Inneren des Auenwaldes

 

 Vom Jagdpächter gepachtete städtische Parzelle

 

 Abgestellter Bauwagen des Jagdpächters

 

 Starkenburger Straße beim Hochwasser 2011

 

 Zufahrt zu den Gärten nach dem Hochwasser

 

Breiter Feldweg zu den Ackerflächen

 

Sandige Lehmböden mit jungen Maispflanzen

 

Mit Bodenfolien gepflanzte Maisfelder

 

Lehmige Pfützen mit Pflanzausfällen

 

 

Die historischen Gegebenheiten

 

Um spezielle Naturgegebenheiten und praktische Lebensweisen verstehen zu können, bedarf es der Würdigung der Historie eines von Planungen betroffenen Bereichs. Bei der geplanten Umgestaltung des Fechenheimer Mainbogens kam das offensichtlich zu kurz. Man kann das speziell an der im Frankfurter Grüngürtel willkürlich festgelegten Zone II des Fechenheimer Mainbogens belegen. 

 

Dort befinden sich  5 Gärten (siehe Pfeil im obigen Titelbild) im Privatbesitz, die heute eine in städtischem Besitz befindliche Parzelle einbezieht (am rechten Rand einer ungepflegten Feldholzinsel ähnlich). Zwei der 5 Gärten befinden sich in einem vorbildlich gepflegten Zustand mit gesundem Baumbestand, bearbeiteten Anbauflächen, Nutz- und Ziergehölzen. Zwei Anlagen befinden sich gerade in einer Art Umstrukturierung und eine Parzelle ruht derzeit infolge Erbregelungen. 

 

Gärten im Frühjahr 2007 mit Feldweg und städtischem Grundstück (am rechten Rand)

 

 

Alle Gärten wurden den ganz speziellen Anforderungen eines Überschwemmungsgebietes angepasst, um gravierende Hochwasserschäden, wie Landwegspülungen und Zerstörungen der Einfriedigungen entgegen zu wirken. Wege sowie Wetter- und Geräteunterstände sind seit über 70 Jahren als Teil der praktischen gärtnerischen Landschaftspflege befestigt. 

 

 

Aus den Flurplänen geht eindeutig hervor, dass die Flurstücke 498 bis 503 als "Grabeland" gekennzeichnet sind und dass speziell zu diesen Grundstücken ein von der Starkenburger Straße abgehender Feldweg gehört, der exakt am Flurstück 503 endet. Dieser Weg muss bereits kurz nach 1819 entstanden sein, als zu diesem Zeitpunkt die Starkenburger Straße bis zum Main verlängert und eine Schiffsbrücke nach Offenbach betrieben wurde. 1874 wurde der "Offenbacher Ruderverein" (ORV) gegründet und der heutige "Schlossblick" gebaut. 1887 wurde dann 1000 m flussabwärts eine feste Brücke über den Main gebaut und die Flussbrücke wieder außer Betrieb genommen. Danach betrieb man bis 1952 an der Starkenburger Straße eine Personenfähre nach Offenbach. 

 

Das folgende Foto zeigt eine Luftaufnahme von 1945, auf dem der Zustand der Gärten und die nahen Bombentrichter zu erkennen sind. Es wäre ratsam, vor den geplanten Gelände- umgestaltungsmaßnahmen die betroffenen Bereiche au f Kampfmittelrückstände zu unteresuchen.

Rot markiert ist mein Gartengrundstück

Alle Gärten waren zu diesem Zeitpunkt bewirtschaftet und mit Hütten versehen.

 

Luftbild 1945 mit Bombentrichtern an den Gärten       Quelle: Fechenheimer Geschichtsverein

 

Die Nutzung der Gärten durch meine Familie geht nach gesicherten Erkenntnissen bis mindestens auf das Jahr 1896 zurück. Es ist davon auszugehen, dass die genannten Gärten (Bezeichnung Grabeland) schon seit 1820 betrieben werden. Aus einer unten abgebildeten Urkunde geht hervor, dass das Grundstück am 21. November 1898 infolge einer Erbregelung innerhalb meiner Familie den Besitzer  wechselte. 

 

 

Politische Kräfte im Frankfurter Rathaus scheinen heute völlig losgelöst von der Historie zu entscheiden. Plötzlich sind diese uralten Gartenanlagen in ihrem Bestand gefährdet, obwohl sie offiziell als "Grabeland" ausgewiesen sind und über 200 Jahre lang dort betrieben werden. Die ambitionierten Grüngürtelplanungen der Stadt Frankfurt von 2007 und 2010, bei denen man offensichtlich nicht sorgfältig genug vorging, sollen jetzt rigoros umgesetzt werden. 

 

Man teilte den Grüngürtel einfach in 2 Zonen ein, für die unterschiedliche Nutzungen gelten. "Grabeland" ist in Zone I generell geschützt, in Zone II jedoch nicht. Gärten in Zone II sollen jetzt, nach 200 Jahren, geräumt werden, weil sie in den neuen Plänen nicht entsprechend als "Grabeland" ausgewiesen wurden. Wären die Grundstücksbesitzer vorher über die Absichten informiert und angehört worden, wäre wahrscheinlich gerechter geplant worden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Planungen der Stadt Frankfurt im Fechenheimer Mainbogen

 

Die Präsentation der Planungen, die am 27. September 2013 in Kassel vorgestellt wurde, enthält leider keine belastbaren schriftlichen Informationen. Erkennbar ist jedoch eine Auen- landschaft mit Wasserflächen im erweiterten Uferbereich und Renaturierungsflächen (gelb markierte Fläche mit Wasserflächen) quer über die Mitte des Mainbogens, die dem alten Flusslauf folgen. Die unteren Seen inmitten des Auenwaldes haben direkten Zugang zum Main, was die Ansiedlung von Schwimmvögeln und eine üppige Fauna und Flora begünstigt. Vom Schlossblick am Ende der Starkenburger Straße bis zum Friedhof führt ein neuer Radweg, der mit dem uralten Feldweg zu den Gärten (rot/schwarze Markierung) beginnt und danach verlängert werden müsste.

 

Kopie aus der Präsentation "Landnutzungsvielfalt und Naturschutz im Verdichtungsraum"

von Volker Rothenburger, Stadt Frankfurt am Main - Untere Naturschutzbehörde

zur Bundesfachtagung Naturschutzrecht: Landnutzung in der offenen Kulturlandschaft

Kassel, 27. September 2013

 

Nach den Planungen entsprechend obiger Zeichnung entstünde eine Auenlandschaft im Ufer- bereich und ein Feuchtwiesen- und Seen- und Brutgelände inmitten sowie anstelle von Monokulturen, was ausdrücklich zu begrüßen wäre. In dieser Planung stören jedoch die Gärten, die stillgelegt werden sollen, in keiner Weise. Zumindest ist nicht zu erkennen, warum die Äcker in Zone II geschützter sein sollen als die Gärten, in denen aktiver Landschaftsschutz betrieben wird.

 

Offensichtlich wurden diese Planungen noch einmal überarbeitet, wie aus der Information des Umweltamts vom 20.11.2014 hervor geht. Dort ist die unten stehende Zeichnung entnommen, in welche die Lage der Gärten eingezeichnet ist, die jetzt renaturiert werden sollen. Hier stören die Gärten nun tatsächlich, weil sie bei der Umgestaltung als Auenwald ihrer Zufahrt beraubt werden. 

 

Der quer durch den Mainbogen geplante Altarm und die Geländegestaltung ist jedoch ein enormer Zugewinn für die Natur und die Wegeführungen werten die Freizeitnutzung deutlich auf. Sie ist wesentlich schlüssiger als die vorhergehende Planung, die wohl als Schnellschuss aus der Blickrichtung eines Offenbacher Behördenfensters entstand.

 

Es wäre übrigens durchaus sinnvoll gewesen, die Gartenbesitzer vor Zustellung der Renaturierungsverfügung ausführlich zu informieren. Inzwischen wurde bereits zwischen der Karl-Ulrich-Brücke und der Starkenburger Straße mit den ersten Landschaftsgestaltungsmaß- nahmen begonnen, wie die Frankfurter Rundschau am 17.12.2014 ausführlich berichtete.

 

Das Jahr 2015 wird wohl das letzte Gartenjahr werden, in dem noch einmal all das genossen werden kann, was über viele Jahre aufgebaut wurde. Es ist jedoch nicht einfach, vor dem Hintergrund der darauf folgenden Renaturierung im Jahr 2016 normal zu empfinden. Vor einigen Tagen fand ich in den Unterlagen meines Großvaters ein koloriertes Foto aus dem Jahr 1920, das den Schäferwagen an dem Ort zeigt, an dem er seitdem steht. Er steht auf dem Grundstück neben meinem Garten und wird wohl ebenfalls der Renaturierung zum Opfer fallen, wenn ihn der Fechenheimer Geschichtsverein nicht rettet. 

 

Ein Lichtblick ist die jüngste Planung für die Umgestaltung des Fechenheimer Mainbogens. Zwar wird dabei die geschichtliche Bedeutung des Mainbogens nicht annähernd gewürdigt, der Natur jedoch wieder ein wertvoller Raum zurückgegeben. Besonders zu begrüßen ist die Reduzierung der naturfeindlichen Landwirtschaft, die bereits große Schäden an der Natur anrichtete. Auf den geplanten Feuchtwiesen am rekonstruierten Altarm des Mains werden sich wieder Störche, Reiher und Schwimmvögel ansiedeln. Auch im Auenwald wird sich wieder Niederwild ansiedeln und es ist nicht auszuschließen, dass auch der Bieber wieder heimisch wird. Diese Aussicht stimmt mich versöhnlich und ich werde mit einem weinenden und einem lachenden Auge meine Scholle im Jahr 2016 verlassen. Hier jedoch noch einmal ein kleiner Rückblick auf den als Freizeitgelände umgestalteten Garten.

 

 

Fauna und Flora im Gartenbereich

 

 

 

Im Fechenheimer Mainbogen herrscht eine große Artenvielfalt, die bis an die Gärten heran reicht und auch vom Garten Besitz ergriff. Im Frühjahr zieht ein Fuchs seine Jungen direkt neben dem Garten auf, ohne jedoch die Nähe zu suchen. Grün- und Buntspechte, Kleiber, nahezu alle Meisen- sorten, Rotkehlchen, Heckenbraunellen, Zaunkönige, Amseln, Drosseln, Gartenrotschwanz, Buchfinken, Eichelhäher, Stieglitze, Feldsperlinge, und Stare sind willkommene Gäste, die teilweise in den vielen Nistkästen, den Hecken und in andern Nisthöhlen brüten. Im Winter werden sie natürlich gefüttert. Auch die Eichhörnchen kommen nicht zu kurz.

 

 

Eine Reminiszenz an die frühere Nutzung des Mainbogens stellt die alte Feldschmiede dar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

siehe auch "Garten im Laufe der Jahreszeiten"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zustand bereits "renaturierter" Flächen im Mainbogen

 

Im Vergleich zum Zustand des exemplarisch vorgestellten Gartens sind hier Bilder von Flächen zu sehen, die bereits der jüngsten Planung zum Opfer fielen. Sie sollen verdeutlichen, was die Behörden bisher im speziellen Fall unter Natur- und Landschaftsschutz verstehen und die Alternative zum jetzigen Zustand meines Gartens darstellen.

 

 

Nach Kündigung vor ca. 6 Jahren "renaturierter" Garten neben Kleingartenanlage STARKENBURG 

 

  

Ehemalige Gärten im nordöstlichen Bereich des Mainbogens

 

Kontrast: Gepflegter Garten, der stillgelegt werden soll

 

Die Bilder zeigen eindrucksvoll, dass die Renaturierung nach Frankfurter Art nur bisher nur ein Akt der Verwilderung ist und dass der Kontrast zu bewirtschafteten und gepflegten Gärten eine völlig andere Qualität der Landschaftspflege  darstellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brombeeren erobern die Baumwipfeln

 

 

Obstbäume verwildern

 

Garten, der ein Jahr nicht bewirtschaftet wurde

 

Probleme mit der Fortsetzung der traditionellen Nutzung

 

Arbeitsintensiv gepflegte Gärten sind meistens in Händen der ältern Generation. Deswegen ist der Fortbestand dieser Gärten zusätzlich gefährdet. Die Fortsetzung des Betriebes der historischen Gärten wird problematisch und gelänge nur, wenn engagierte Nutzer dies weiter betreiben. Dem Zeitgeist entsprechend hat ein Garten für junge Menschen eine andere Bedeutung. Die Erholung und der Freizeitspaß spielen in unseren Ballungsräumen eine große Rolle, weniger der großflächige Gemüseanbau und die Landschaftspflege. Wegen des fortgeschrittenen Alters der derzeitigen Besitzer ist absehbar, dass rein körperlich in naher Zukunft Konsequenzen zu ziehen sind. Jedoch nicht auf diese Art!

Bei der Weiterveräußerung spielt der Nutzwert der Gärten die entscheidende Rolle. Bei einem Verkauf werden natürlich auch Maschinen und Geräte überflüssig. Dabei handelt es sich speziell um Stromaggregate, Wasserpumpen, Rasenmäher, Vertikutierer, Häcksler, Schubkarren und umfangreiche Gartengeräte. Tische, Bänke, Sonnenschirme, Liegen, Polster und Pflanzgefäße gehören ebenfalls dazu.

Das alles kann nur einigermaßen zufriedenstellend veräußert werden, wenn der Bestand der Gärten gesichert ist. Der Entzug der Nutzung seitens der Behörden stellt in letzter Konsequenz eine Enteignung dar. Es wäre aber zu kurz gedacht, dass der sich bildende Widerstand gegen die Behördenwillkür nur rein materielle Gründe habe. Es geht mir persönlich auch um ein Stück zu schützende Fechenheimer Geschichte und den Erhalt einer sinnvollen Tradition. Das allerdings stellte sich später als Illusion heraus.

 

 

Das wird wohl bald

der Vergangenheit angehören

 

 

Der Kampf mit den Behörden beginnt

 

Ende Juni 2014 fand der erste Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde statt, als von den Objekten Fotos gemacht wurden und ich damit konfrontiert wurde, dass ich demnächst zur "Renaturierung" des Privatgrundstückes aufgefordert würde. Meine Leser können hier den Verlauf der Angelegenheit und letztendliche Konsequenz nachvollziehen.

 

Siehe auch diesen Bericht

 

Am 10. Oktober 2014 traf der angekündigte Brief zur "Durchführung des Bundesnaturschutz- gesetzes und der Landschaftsschutzverordnung 'Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main' "ein. Damit ist der Kampf um meine Gartennutzung eröffnet.

 

 

10.10.2014

 

In äußerst sachlicher und moderater Form trug die Untere Naturschutzbehörde ihr Anliegen vor, zu dem ich nun bis zum 31.10.2014 Stellung nehmen muss. Die aufgezeigten Alternativen sind diskussionswürdig und werden vermutlich innerhalb der gesetzten Frist in einem persönlichen Gespräch behandelt. Vieles hängt jetzt auch vom Verhalten meiner Gartennachbarn ab, die ebenfalls diesbezügliche Post erhalten haben. Einer der Nachbarn kaufte erst kürzlich seine Parzelle von der Stadt Frankfurt, ohne dass er auf das bestehende Problem aufmerksam gemacht wurde. Er investierte bereits in die Herrichtung des Gartens und sieht sich nun getäuscht. Mein direkter Nachbar besitzt eine Parzelle und pachtete von der Stadt eine weitere dazu. Diese Parzelle wird ihm wahrscheinlich gekündigt, wodurch zwischen beiden Gärten eine ungepflegte Wildnis entsteht, die Naturschützer gern als "renaturierte Fläche" bezeichnen. Die Untere Naturschutzbehörde setzt allerdings nur um, was politisch gewollt ist und wozu sie beauftragt wird. Es hat den Anschein, als wäre von der Unteren Naturschutzbehörde der tatsächliche ökologische Wert dieser freien Gärten erkannt und bisher still geduldet worden.

 

Genau um diese stille Duldung geht es jetzt und um die Frage, was zuerst existierte - die historische Nutzung oder die Gesetze und Verordnungen, die sich über diese Nutzungen hinwegsetzten, ohne jemals mit den Eigentümern in Kontakt getreten zu sein. Hier gibt es den juristischen Sachverhalt der "Großvaterrechte", die einen zeitlichen Aufschub ermöglichen.

 

Sieht man sich den Grüngürtelplan an, so stellt man fest, dass inmitten der als Zone 2 ausgewiesenen Flächen immer wieder Flächen als Zone 1 ausgespart sind. Hier handelt es sich um Flächen mit historischer Nutzung als Grabeland oder um Flächen, in denen Nutzungen ausdrücklich erlaubt sind. In der neuen Verordnung zum Grüngürtel wird Grabeland als geschützte Nutzung ausgewiesen. Es stellt sich also die Frage, ob hier im Planungsamt bei Erstellung des Grüngürtelplans geschludert wurde und deswegen eine Änderung erfolgen muss.

 

Eine andere Frage ist die Art des Hochwasserschutzes. In den Gärten wurden Materialen, Anpflanzungen und Baumaterialen verwendet, die Hochwasserschäden minimieren. Das ergab sich während der langjährigen Nutzung, weil man nach einem Hochwasser  nicht immer wieder bei Null anfangen wollte. Hinzu kommt, dass sich durch den Wegfall der Staustufe Mainkur die Hochwassergefahr erhöhte, worauf Nutzer der Überschwemmungsgelände keinen Einfluss hatten, jedoch wesentlich stärker betroffen waren.

 

Es gibt durchaus Ermessensspielräume, die reine Paragrafenreiterei mit sinnvollem Leben erfüllen könnten. Es wird sich zeigen, wie weltoffen die Diskussionen verlaufen werden.

 

Am 15.10.2014 schrieb ich folgende Mail an die zuständige Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde:

 

 

Aktenzeichen 79.22.3-1,2-E14-0279-b-Me - Die Weidenstücker, Flur 20, Flurstück 502

und AZ 23.21.3-V-129

 

Sehr geehrte Frau          ,

 

Ihr Schreiben vom 8. Oktober 2014 habe ich erhalten und bin jetzt über Ihren Standpunkt informiert. Gleichzeitig bieten Sie ein Gespräch innerhalb der zur schriftlichen Stellungnahme gesetzten Frist an. Hier stellt sich zunächst die Frage, ob das Gespräch die schriftliche Stellungnahme ersetzt, damit ich mich keines Versäumnisses schuldig mache.

 

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich zunächst die rechtliche Seite, die sich aus der historischen Nutzung ergibt, klären möchte. Hierzu ist der gesetzte Termin nicht ausreichend.

Das gleiche terminliche Problem hat mein Gartennachbar Herr                       .

 

Zu der aus meiner Sicht historischen Nutzung meines Gartens möchte ich betonen, dass dieser bereits seit vor 1900 in direkter Erbfolge genutzt wird, als es all diese Bestimmungen noch gar nicht gab. Fechenheim wurde erst 1922 eingemeindet. Dokumente, wie sie von Ihnen gefordert werden, sind nicht mehr zu erhalten. Dagegen kann geltend gemacht werden, dass es noch nie eine Beanstandung seitens Ihrer oder einer anderen Behörde gab und aus dem Stillhalten trotzt mehrmaliger Inspektionen in meiner Gegenwart von einer stillen Duldung ausgegangen wurde. Grund könnte die übliche Großvaterregelung oder ein angenommener Bestandsschutz sein, wie es das Gesetz in bestimmten Situation vorsieht. Das ist also nicht mein Versäumnis, führte jedoch zur Aufrechterhaltung der bestehenden Infrastruktur und aller Hochwassersicherungsmaßnahmen.

 

Das alles bedarf einer gründlichen Klärung, ebenso, wie in unserem hohen Lebensalter die geforderte Renaturierung umgesetzt werden kann. Wir bitten Sie um eine Terminverlängerung

bis zum 31.12.2014.

 

Davon unberührt bliebe bei entsprechend späterer Einigung der letzte Endtermin für den möglichen Abschluss der Maßnahmen der 31.12.2016. Es entstünde Ihnen als Behörde also kein Nachteil. Die Angabe "ca. 2 Jahre" möchten wir für das weitere Vorgehen konkretisiert bzw. terminiert wissen.

 

Abschließend möchte ich Sie auf meine spezielle Webseite http://www.klee-klaus.de/fechenheimer_mainbogen_gruenguertel.htm  hinweisen, aus der meine bisherigen Recherchen in eigener Sache veröffentlicht sind und der weitere Verlauf der Sache dokumentiert werden. Im Sinne der fairen Gleichbehandlung aller Nutzer des Fechenheimer Mainbogens, der von der Stadt Frankfurt geplanten Renaturierungsmaßnahmen sowie eines sinnvollen Landschafts- und Naturschutzes möchte ich, dass mein Standpunkt einer breiten Öffentlichkeit zugänglich ist.

 

Kommt es zu einer notwendigen schriftlichen Stellungnahme, würden sich in dieser alle bis dahin gesammelten Fakten wiederfinden. Sie erhalten hierdurch einen gewissen Vorlauf. Vielleicht ergibt sich daraus ja ein aus meiner Sich erforderlicher Klärungs- und Nachbesserungsbedarf bei den zuständigen Planungsbehörden für den Grüngürtel, speziell hinsichtlich der Ausweisung von Grabeland (Schutzzone 1), das in der Verordnung vom 12. Mai 2010 Bestandschutz genießt und im Mainbogen vergessen wurde.

 

Der Wunsch zur Terminverlängerung könnte also auch Ihnen entgegen kommen und ich bitte Sie, diesem Wunsch für mich und Herrn           nachzukommen. Ich bin zuversichtlich, dass wir uns außergerichtlich einigen werden und es zu keinen unverhältnismäßigen Zwangsmaßnahmen kommen wird.

 

Mit freundlichem Gruß

Klaus Klee

 

 

21. Oktober 2014

 

Die Ansicht, es würde "ein Kampf mit den Behörden" werden, stellt sich als falsch heraus. Dem Wunsch nach einer Fristverlängerung für die Anhörung bis zum 31.12.2014 wurde bereitwillig stattgegeben. In einem Telefonat zum gegenwärtigen Stand der Klärungen erfuhr ich,

  • dass die Überprüfung aller Unterlagen der betreffenden Behörden ergab, dass es behördenseitig zu keinem Zeitpunkt weder einen Antrag auf Genehmigungen gab, noch etwas genehmigt wurde. Zumindest gilt das bis zum Zeitpunkt, zu dem die Frankfurter Aufzeichnungen zurückgehen.

  • Nutzungsveränderungen egal welcher Art werden mit der öffentlichen Bekanntgabe in den einschlägigen Medien wirksam. Die Kenntnisnahme wird damit als erfolgt angesehen.

  • Die Planungen sind mit dem regionalen Flächennutzungsplan abgestimmt, für den das Regierungspräsidium in Darmstadt zuständig ist.

  • Was im Fechenheimer Mainbogen umgesetzt wird, ist der politische Wille, hinter dem die Interessen der Eigentümer zurückstehen.

  • Rechte auf Nutzungen und Bebauungen können nicht historisch abgeleitet werden.

  • Die Renaturierung ist unwiderruflich, es kann jetzt nur noch um die Modalitäten gehen, für die das Liegenschaftsamt zuständig ist.

Nun geht es darum, mit einem blauen Auge aus der Sache heraus zu kommen. Wie meine Recherchen bei bereits Betroffenen ergaben, könnte ein Verkaufspreis von bis zu 10 €/m² erzielt werden, wenn die Stadt Frankfurt als Käufer auftritt. Das steht allerdings im Widerspruch zu einem Kauf gleichen Grabelands nur 50 m von meinem Flurstück entfernt. Hier erwarb kürzlich ein neuer Eigentümer nach eigenen Angaben 377 m² Land für 9.500 € (inkl. Anwaltskosten), was einem Preis von ca. 25 €/m² entspricht. Nun ist er ebenfalls von der Renaturierung betroffen und fühlt sich von der Stadt Frankfurt arglistig getäuscht und über den Tisch gezogen.

 

Hier scheinen einzelne Bereiche der Stadtverwaltung nicht zu wissen, was in anderen Bereichen läuft. Im vorliegenden Fall stammt das Flurstück aus einem Nachlass, der vom Sozialamt abgewickelt wurde, weil keine Angehörigen mehr existierten. Sämtliche Kosten der Nachlassauflösung scheinen auf den Grundstückspreis aufgeschlagen worden zu sein. Das Grundstück wurde über eine Nachlassverwertungsgesellschaft als "Waldstück" verkauft. Von der bevorstehenden Renaturierung war nie die Rede. Verkauft der Eigentümer jetzt an die Stadt zurück, entsteht ihm ein Verlust von ca. 6.000 € zuzüglich der Renaturierungskosten. Hier wird es wohl keine außergerichtliche Einigung geben.

 

Ein ganz anderes Problem hat die Eigentümerin des Nachbargrundstücks zur Rechten. Auf dem nicht mehr bewirtschafteten Grundstück stellte der Jagdpächter vor vielen Jahren einen großen Bauwagen (siehe Bild weiter oben) und einen alten Schäferwagen in der Annahme ab, es handele sich um ein städtisches Grundstück (!?). Beide Wagen sind inzwischen von wilden Brombeeren überwuchert, weil sie seit Jahren nicht mehr benutzt werden. Nun obliegt es der betagten Eigentümerin, die Entsorgung einzuleiten. Hier sollte es eigentlich behördliche Konsequenzen für den rigorosen Jagdpächter geben.

 

In den übrigen Gärten ist die Lage weitestgehend klar, wenn auch schmerzlich. Hier ist jedoch die Begleitung seitens der Unteren Naturschutzbehörde sehr bürgerfreundlich, was wohl auch der kompetenten und angenehmen Art der städtischen Mitarbeiterin zu verdanken ist, die eine gütliche Regelung ohne zusätzliche Härten anstrebt und jede Konfrontation vermeidet.

 

Für meine Blauäugigkeit in der Vergangenheit muss ich jetzt wohl einen hohen Preis zahlen. Dennoch bin ich von der Sinnhaftigkeit der politischen Entscheidung nicht überzeugt, weil von dem, was ich installierte, absolut nichts der Landschaft, Fauna und Flora schadet. Gesetze und Verordnungen rangieren vor dem Menschenverstand. Das kann man beklagen, ändern kann man es nicht.

 

5. November 2014

 

Heute wurde mir der Vertrag über den Rückbau meines Gartens übersandt, den ich bis zum 31.12.2014 unterschrieben zurücksenden soll. Da mir noch einige Details unklar waren, klärte ich diese letztendlich telefonisch recht zufriedenstellend. Ablauftechnisch sind nun alle Fragen geklärt. Offen ist nun noch, zu welchen Konditionen die Stadt Frankfurt die Liegenschaft kauft. Nachdem das geklärt ist, sollte der Vertragsunterzeichnung nichts mehr im Weg stehen.

 

 

11. November 2014

 

Heute nahm ich Kontakt mit dem Liegenschaftsamt auf und sah mich erneut einer sehr kompetenten und diplomatischen Gesprächspartnerin gegenüber, mit der sich die Problematik ebenfalls sehr entspannt besprechen ließ. Demnach besteht grundsätzlich die Bereitschaft, der Stadt angebotene Liegenschaften im Fechenheimer Mainbogen anzukaufen. Die reine Abwicklungszeit betrage jedoch erfahrungsgemäß 4-5 Monate, weil die Entscheidungen Gremien zu durchlaufen hätten. Um den Vorgang einzuleiten, bot ich nun der Stadt Frankfurt meinen Garten zum Kauf an. Gleichzeitig machte ich nochmals meinen Standpunkt klar. Nun bin ich gespannt, wie sich die Stadt Frankfurt dazu äußern wird.

 

 

10. Dezember 2014

 

Der Vertrag mit der Unteren Naturschutzbehörde ist inzwischen unterzeichnet, wodurch der Termin für den Abschluss der Renaturierungsmaßnahmen fest liegt. Nachdem ich die letzten Planungen sah, ist die Renaturierungsmaßnahme plausibel und im Grund genommen zu begrüßen, wenn sie tatsächlich umgesetzt wird. Noch bin ich diesbezüglich skeptisch und es wird sich zeigen, mit welchen Problemen ich jetzt noch konfrontiert werde.

 

20. Dezember 2014

 

Ende Dezember bot das Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt die Grundstücke zum Kauf an. Der Kauf steht noch unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Eingeschlossen ist auch ein weiteres Grundstück, das für die Rekonstruktion des Altarms benötigt wird.

 

 

Inzwischen bestätigte ich, dass ich mit den Konditionen einverstanden bin und der Kauf vorbereitet werden kann. Das letzte Gartenjahr kann beginnen.

 

 

Die Presse interessiert sich für das Thema

 

16. September 2015

 

Das letzte vollgenutzte Gartenjahr geht langsam zuende und von der Stadt Frankfurt habe ich nichts mehr gehört. Am 6. August 2015 veröffentlichte die Frankfurter Rundschau einen Bericht über die ersten Arbeiten der Stadt im Bereich der Karl-Ulrich-Brücke unter folgendem Link:

http://www.fr-online.de/frankfurt/natur-in-frankfurt-auenlandschaft-in-der-stadt,1472798,31401520.html

 

Was dort zu lesen war, war die positive Sicht der städtischen Protagonisten, die natürlich ihre Planungen lobten und mit den ersten Ergebnissen die Öffentlichkeit erfreuen wollten. Irgend ein Hinweis auf das Schicksal der Gärten, deren letzte Stunde geschlagen hatte, fehlte. Im Rahmen des Projekts plante die Frankfurter Rundschau weitere Berichterstattungen und so kam es zu einem Interview, aus dem nachfolgender Zeitungsartikel hervor ging. Artikel siehe unter dem Link

http://www.fr-online.de/frankfurt/fechenheimer-bogen-ende-einer-idylle,1472798,31766534.htm

 

 

Obwohl aus dem Artikel klar hervor geht, dass ich mich ebenso wie meine Nachbarn längst mit den Maßnahmen und der Stadt Frankfurt arrangiert habe, interessiert sich nun auch die Frankfurter Neue Presse für das Thema. Es gehe einfach darum, auch die Kehrseite der Medaille zu thematisieren, da öffentliche Veranstaltungen zum Thema keinesfalls die Zielgruppe erreichten und erst jetzt so langsam registriert werde, was geschehe. Tatsächlich wurden direkt Betroffene zu keiner Zeit von der Stadt über die Planungen informiert. Eigentümer, die nicht in Frankfurt wohnen, wurden vor vollendete Tatsachen gestellt.

 

Obwohl am Ausgang unserer Gartenräumungen nichts mehr zu ändern ist, schadet es nichts, wenn die Öffentlichkeit erfährt, wie solche Projekte durchgezogen werden. Jahrzehntelang lag der Mainbogen im Wahrnehmungsschatten der Unteren Naturschutzbehörde, die bestandserhaltende Maßnahmen der Gärtner unbeanstandet ließ, also tolerierte. Nach dem Großfeuer Ende 2006, das im Gartengelände wütete, ließ man uns Gärtner wieder reparieren und aufbauen, wobei damit erheblich Gelder in den Sand gesetzt wurden, was allerdings erst jetzt klar wurde.

 

Was hier unter "stiller Duldung" passiert ist, ist landauf landab Usus. Den Naturschutzbehörden fehlt das Personal, um die Landschaft wirklich schützen zu können. Hier könnten besondere naturfördernde Aktivitäten nicht nur geduldet, sondern auch aktiv legalisiert werden. das unterbleibt und man wird auf Antrag oder Anzeige tätig, dann aber im Sinne der Verfolgung von Vergehen.

 

Über die Presse erfuhr ich, dass jetzt eine Flurbereinigung stattfindet, um in den Besitz all der Flächen zu gelangen, die zur Umgestaltung benötigt werden. Dieser Schritt hätte an den Anfang des Verfahrens gehört.

 


Chronik der "Renaturierung"


Im Laufe der Jahre wurde der Garten mit ca. 300 großen Waschbetonplatten und ca. 120 Randeinfassplatten so befestigt, dass er auch nach Hochwasser begehbar blieb und sich die Erdverschiebungen in Grenzen hielten.  So konzentrierten sich dann auch die Rückbauarbeiten auf Beton und Betonplatten, die Hütte und die Gerätehütten sowie Metall. Pflanzen und Gerätschaften wechselten ihren Besitzer. Das Zerstörungswerk war vielfältig.

 

Das Jahr 2016 musste also exakt geplant werden. Als der Startschuss fiel, brachte ich am Gartentor ein Schild an, das auf die Gartenauflösung hinwies und alles, was direkt vor dem Garten abgestellt werde, mitgenommen werden könne. Daraufhin ergaben sich einige Kontakte, die im Laufe des Jahres für einen zügigen Rückbau sorgten. Bis auf wenige Ausnahmen oblag es allerdings mir, die Randeinfassplatten und die Waschbetonplatten auszugraben und vor den Garten zu transportieren. Das brachte mich an manchen Tagen an die Grenzen meiner Kraft.

 

Das absolute Highlight des Gartens war in den letzten Jahren natürlich meine neue Wetterschutzhütte mit der Feldschmiede. Diese spendete ich der Kinder- und Jugendfarm Maintal. Dies hätte ich auch für ca. 4.000 € verkaufen können, ohne dabei nur einen Finger zu krümmen. Den Abbau und den Transport hätten die Käufer übernommen. Mir war der gute Zweck wichtiger. Das hatte jedoch Schattenseiten. Der Verein unternahm absolut NICHTS. Das komplette Dach demontierte ich allein, wofür ich 5 Tage benötigte.

 

Der Bauhof der Stadt Maintal übernahm den Transport und später auch die Demontage und den Transport der Hütte. Dies erfolgte absolut professionell und hat mich sehr beeindruckt. Aber auch hier erfolgte keine Unterstützung seitens der KiJu-Farm. Bis Ende Dezember 2016 wurde die Hütte noch nicht wieder aufgebaut. Sie lagert bei der Stadt Maintal. Inzwischen kommen mir echte Zweifel, ob ich richtig gehandelt habe.

 

Am tiefsten musste ich jedoch bei der Entfernung des Fundaments der Hütte in die Tasche greifen. Das uralte Fundament und die aufgebrachte Ausbesserungsschicht war teilweise zusammen über 40 cm dick. Es füllte zwei Container je 5 m³. Plattenbruch und Steine aller Art füllten nochmals einen Container. Insgesamt wurden über 15 t Beton entsorgt. Das Fundament musste ich vom Abbruchunternehmen zerkleinern und verladen lassen.

 

Vor der Beauftragung der Baufirma bat ich das Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt als neuem Eigentümer des Gartens um die Überprüfung, ob im näheren Umkreis mit Kampfmitteln zu rechnen sei, die bei den zu erwartenden Erschütterungen eine Gefahr darstellen könnten. Dies wurde abgelehnt. Wenn ich besorgt wäre, solle ich auf eigene Rechgnung den Kampfmittelräumdienst beauftragen. Von Behördnseite bestünden keine Bedenken. Da im Mainbogen umfangreiche Erdbewegungen stattfinden und Luftaufnahmen von 1945 belegen, dass in diesem Gebiet Bomben abgeworfen wurden und bekannt ist, dass bereits Blindgänger entfernt wurden, war das Verhalten der Behörde sehr fragwürdig. Glücklicherweise passierte nichts!

 

Die Gesamtkosten und die Deponiekosten für die gesamte Renaturierung fressen den Verkaufserlös des Gartens völlig auf. Angesichts der Verluste, die ich 2006 infolge der Brandstiftung erlitt, dürfte der Schaden zusammen über 30.000 € betragen. Hier sind die vielen Arbeitsstunden gar nicht mit eingerechnet.

 

Der letzte Akt war das Entfernen der Zäune und der Zaunpfosten sowie das Ziehen der Pumpenrohre. Die meisten Pfosten wurden vor mehr als einem Jahrhundert einen Meter tief in den Boden eingelassen. Um ihren Stand zu garantieren, schweißte man damals tellergroße Metallscheiben an ihre Enden oder man versah die Rohre mit T-Stücken, an die man kurze Rohrstücke anbrachte. So wurde dieser Teil des Rückbaues ein Albtraum, bei dem ich mich altersbedingt mehrmals verletzte.

 

Die Natur fing an zu trauern. Es zeigte sich schnell, wie sich das fehlende Wasser im Garten bemerkbar machte und die Pflanzenpflege fehlte. Als Gärtner blutete mir das Herz. Auch die Vogelwelt litt enorm. Der Abbruch ging langsam zuende. Einen Teil des Abbruchholzes konnte ich verbrennen, dennoch benötigte ich noch weitere Container für all die Materialien, die ich im Laufe der Jahre verbaut hatte. Dazu gehörten auch 1,5 Tonnen Metallschrott.

 

Mit der Aufgabe des Gartens endet ein wesentliches Kapitel meines Lebens. Mein Zeitgefühl war viele Jahre kang an die jahreszeitlichen Ereignisse gekoppelt. Die Jahreszeiten gewannen so eine andere Bedeutung. Pflanzen und die Tierwelt verschmolzen mit meinem Leben. Im Garten fand ich viele Jahre den Ausgleich zum Beruf, zu meinen vielen Aktivitäten und Belastungen. Die kräftige körperliche Betätigung hielt mich all die Jahre relativ gesund. Ein Leben mit der Natur fand nun ein jähes Ende. Was nach dem Garten kommen wird, ist mir noch völlig unklar.

Ein ganz anderes Kapitel ist der fragwürdige Umgang der Stadt Frankfurt mit Planungen. Seit ca. 1850, als die Straße nach Offenbach - die Starkenburger Straße - und die Schwimmbrücke an deren Ende gebaut wurde, sind die Gärten im Mainbogen als "Grabeland" ausgewiesen und standen unter Schutz. Dieser Schutz wurde von der Frankfurter Grüngürtelplanung rigoros aufgehoben. Nur eine gerichtliche Auseinandersetzung hätte Klarheit gebracht, ob dies rechtmäßig war. Als Bürger im hohen Alter würde man den Ausgang solcher Rechtsstreitigkeiten nicht mehr erleben. Was auf der einen Seite eine für die Natur insgesamt sinnvolle Planung ist, ist auf der anderen Seite ein absolut unakzeptables Vorgehen.

Nun ist es vollbracht!

 







 

Natur holt sich den Raum zurück

 

Im Sommer 2017 zeigte die Natur, wie sie sich bewirtschaftete Nutzflächen zurück holt. Wildkräuter (auch Unkraut genannt) breiten sich aus und mit Hilfe ihres Samenflugs, den verrottenden Blättern und verfaulenden Früchten gedeihen sie prächtig. Die Brombeeren traten ihren Siegeszug an und überwuchern bereits den früheren Zugang zum Garten, die Brennesseln stehen meterhoch und die früher gepflegten Hecken weiten sich aus. Der Frühjahrsfall der Apfelbäume verfault am Boden und die Früchte, die der letzte Sturm von den Ästen riss, verrotten. Allerlei Getier durchpflügt den Boden und vom Rasen ist nichts mehr übrig. Am schlimmsten sieht der Nutzgarten aus. Dort überwuchern Brombeeren und Disteln die Johannisbeerbüsche und die Himbeeren. Was einst so schön gepflegt war, ist nun ein Dschungel. Wem das etwas bringen soll, erschließt sich mir nicht.

 

 

Hier stand früher die Hütte und der Brunnen

 

 

Irgendwo unter dem Farn ist der Teich, der einigen Tieren Wasser spendet

 

 







Der Weg zum Garten ist fast zugewachsen



So sieht der einstige Nutzgarten aus