Desorientiert

Nun steht die zweite außerordentliche Eigentümerversammlung zur Sanierung der Fassade bevor, die von 60% der Eigentümer beantragt wurde, nachdem sie bei der vorangegangenen Versammlung getäuscht wurden. Diese 60% bestimmten gemäß geltender Vorschriften als Antragsteller nun die Tagesordnung. Da diese Tagesordnung keine Verfahrensfehler oder unwirksamen Formulierungen enthält, muss sie als offizielle Tagesordnung in die Einladung übernommen werden. Kundigen Verwaltungsbeiräten und dem Verwalter ist das bekannt und wird deshalb auch so gehandhabt. Der Verwalter sandte den Entwurf der Einladung an die Verwaltungsbeiräte "zur Abstimmung", womit die Möglichkeit gegeben wurde, zusätzliche zum Hauptthema gehörende TOPs aufzunehmen. Soweit, so gut.

Im vierköpfigen Verwaltungsbeirat (absolutes Novum, weil die Zahl immer ungerade sein soll) sind jedoch zwei Beiräte, die zu der Minderheit mäßig informierter Eigentümer gehören, die zudem nicht frei in ihren Handlungen sind, weil deren Frauen mit dem ersten Bauausschuss gescheitert waren. Eine von ihnen fungiert weiterhin als deren Privatsekretärin in Streitfragen. Allesamt stellten die Kernprotagonisten  nun erneut ihre Desorientierung in Verfahrensfragen unter Beweis, als sie glaubten, die Tagesordnung der von ihnen selbst verschuldeten Wiederholung der außerordentlichen Sitzung beeinflussen zu müssen. Deren Argumente entsprachen auch in Verfahrensfragen dem Stil der gesamten Personengruppe.

Dieser Zustand ist untragbar, weil die gleichen Personen Verwaltungsbeiräte, Mitglieder des Bauausschusses und Befangene der den Missstand auslösenden Personen sind. Eine objektive Klärung von Sachverhalten ist dadurch erschwert. Nun müsste man annehmen, gescheiterte Personen hielten sich zurück. Sie spielen aber weiterhin eine Rolle, der sich die Ehepartner nicht entziehen können. Die erneute Abfuhr, die ihre fragwürdigen Anliegen nach sich zogen, wird sie nach allen bisherigen Erfahrungen nicht positiv ändern.

Die Folge könnte eine weitere Abfuhr für die Minderheit bedeuten, wenn die Mehrheit der Eigentümer nach dem Bericht des Gutachters an ihrer bisherigen Überzeugung festhält und Mitläufer der destruktiv wirkenden Minderheit "schlauer" sind. Ziel der Klärung durch einen unabhängigen Sachverständigen ist die größtmögliche neutrale Information und eine optimale, werterhaltende Sanierung. Dass die dafür anfallenden Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zum Objektwert stehen müssen, ist natürlich selbstverständlich.

Eine fast schon unanständige Note bekommt das desorientierte Vorgehen der Kleingruppe, weil mindestens ein Eigentümer seine Wohnung verkaufen will und über einen billigen Anstrich mit kleinen Ausbesserungen einen höheren Verkaufspreis erzielen wollte. Dass damit die Standzeit und Sanierungen des Putzes und die gründliche Betonsanierung der Blumentröge der Balkone nicht optimal erfolgt, sollte als Auswirkung den verbleibenden Eigentümern zugemutet werden. Diese Taktik wurde erkannt und rechtzeitig gestoppt.

Die meisten Eigentümer sind sich einig, dass nachhaltig saniert und der Auftrag zu besten Konditionen und den sinnvollsten Vertragsbedingungen erteilt werden soll. Die fachliche Begleitung durch einen Bausachverständigen ist dabei obligatorisch. Auch hier liefen meiner Meinung nach bisher die "Empfehlungen" der Minderheitensprecher in die falsche Richtung.

Die Sache ist jetzt auf einem guten Weg und es dürfte bald der Vergangenheit angehören, dass hier permanent der Schwanz mit dem Hund wedelt.

Schau'n mer mal!






           
         Wenn es ums Geld von allen Eigentümern geht...

In Eigentumswohnanlagen werden monatlich Reparaturrücklagen erhoben, die bei Bedarf  in die Instandhaltung einfließen. Jede Verwendung dieser Rücklagen muss beschlossen werden. Folgerichtig muss die Vorklärung entsprechend gründlich erfolgen und die gewonnenen Erkenntnisse allen Eigentümern so vermittelt werden, dass sie informiert, aber nicht einseitig beeinflusst sind. Bei ihrem Votum zählen die Stimmen so, als seien sie alle gut und richtig informiert und hätten alle Zusammenhänge auch begriffen. Das können die anderen Eigentümer von ihren Miteigentümern erwarten.

Ein absolutes No Go ist das Übernehmen von Vorklärungsfunktionen, um ein eigenes Süppchen zu kochen. Erfolgt das auch noch mit angestrebter knapper Information oder gar mit einer einseitigen Empfehlung, muss diese Verfahrensweise gestoppt und das Projekt richtig angegangen werden.

Ein weiteres No Go ist der Widerstand gegen die Korrektur falscher Vorgehensweisen, wenn man Teil dieser Vorgehensweisen ist und die Mehrheit der Eigentümer den Entscheidungsprozess nach einer Täuschung in die richtigen Bahnen lenken will.

Hier geht es um das Geld und die Interessen aller Eigentümer!