Einsichten setzen sich durch

Im letzten Artikel berichtete ich bereits über die verfahrene Situation nach der außerordentlichen Eigentümerversammlung unserer Immobilie. Nach einer wegen Verfahrensfehlern irrelevanten Beschlusslage durfte das Protokoll vom Verwaltungsbeirat nur mit einem ausführlichen Kommentar des Verwaltungsbeirats unterzeichnet werden, der alle Eigentümer auf den Sachverhalt hinweist und Möglichkeiten der Ergebniskorrektur empfiehlt. Das war nicht der Fall und es wurde der Eindruck vermittelt, als sei alles rechtmäßig verlaufen. Der Vorsitzende des Beirats rief noch nicht einmal eine Beiratssitzung ein, um die Situation zu erörtern. Es war also Handlungsbedarf gegeben, der nun auf der Eigentümerebene umgesetzt werden musste.

 

Nach einer kleinen Pause, in der sich alle Akteure auf eine Lösung des Konflikts aus eigener Kraft besinnen konnten, damit keine übergeordneten Instanzen angerufen werden müssen, wurde eine Lösung gefunden, die sogar die Normalisierung der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen Eigentümern, Beirat und Verwaltung ermöglicht. Die Frage ist nur, ob alle Involvierten mit der Lösung zufrieden sind und es wieder zu Abstimmungen mit hoher Übereinstimmung kommt und alle Möglichkeiten der Überzeugung wirklich greifen. Die Hoffnung stirbt jedoch bekanntlich zuletzt.

 

Das WEG sieht vor, dass eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden kann, wenn mindestens 25% der Miteigentumsanteile einen entsprechenden Antrag mit den TOPs einreichen, der die Ergebnisse von Teilen vorangegangener Entscheidungen korrigieren soll. Genau das wird nun erfolgen, wie mein Klärungsgespräch mit dem Hausverwalter ergab. Die Initiative liegt nun bei den Eigentümern und der Beirat wird nach Eingang des Antrags informiert, damit er sich darauf einstellen kann.

 

Das wichtigste Ergebnis des Vieraugengesprächs mit dem Verwalter war die Übereinstimmung in allen Punkten, die faktisch belegbar sind. In der individuellen Bewertung gab es naturgemäß kleine Abweichungen, die beiderseits akzeptiert wurden. Der Verwalter räumte ein, dass er bisher keine Eigentümergemeinschaft betreute, in der derart krasse Dissonanzen herrschen, die eigentlich nur von wenigen Personen betrieben werden. Infolge des Verlaufs dieser Eskalation und der Verknüpfung mit wichtigen Sachentscheidungen gewann er wichtige Erkenntnisse und er räumte ein, leider einige kontraproduktive Entscheidungen in der Lernphase begünstigt zu haben. Erschwerend sei auch die Tatsache, dass diese Minderheiten dem Beirat und dem Bauausschuss angehörten und dort ein durchgängiges neutrales Wirken leider nicht erkennbar gewesen sei. Dieser Knoten könnte jetzt jedoch - nach übereinstimmender Einschätzung - durch den Wegzug von Eigentümern aufgebrochen werden, so dass wieder Hoffnung auf Normalisierung auf allen Ebenen besteht, wenn sich diese Kleingruppe auflöst.

 

Blick nach vorn

 

In der Vergangenheit wurde immer wieder "der Bilck nach vorn" beschworen, um bisheriges Fehlverhalten auszublenden. Nun sind all diese Verläufe ausreichend beleuchtet und Korrekturen eigeleitet, so dass man endlich wirklich nach vorn blicken kann.

 

In Vorbereitung der weiteren außerordentlichen Eigentümerversammlung werden sich bereits im Vorfeld ca. 60% der Miteigentumsanteile als Unterzeichner solidarisieren, was auch den bisherigen Mehrheitsverhältnissen entsprach. Bei diesen Miteigentümern kann nicht mehr von Personen gesprochen werden, die "überfordert" seien, denn sie sind allesamt umfassend informiert. Diese Anteile könnten sich durch eine qualifizierte Überzeugungsarbeit und den Eigentümerwechsel auf über 75% erhöhen, wodurch jede dieser Mehrheit zuwiderlaufende Aktivität bedeutungslos würde.

 

Im Vorgriff auf die Versammlung wird ein Gespräch zwischen dem Verwalter, dem Sachverständigen und mir als Initiator stattfinden, bei dem die Vertragsmodalitäten festgelegt werden, die auch die Prüfung aller Vorklärungsschritte, der Leistungsbeschreibung und der Angebote einschließt, damit der Sachverständige sein Untersuchungsergebnis auf der außerordentlichen Eigentümerversammlung vortragen und Empfehlungen zur Vorgehensweise abgeben kann, wie es der ursprünglichen Intention entspricht.

 

Danach entscheidet die AOV darüber, ob damit die Vorklärung abgeschlossen ist und in die Vergabe eingetreten werden kann. Ist das der Fall, erfolgen die sich aus der Empfehlung und den gewonnenen Einsichten ergebenden Beschlüsse. Gleichzeitig wird der Beschluss bezüglich der Regiekosten für den Verwalter widerrufen, weil die Bauüberwachung durch den Sachverständigen erfolgt und diese Leistung ansonsten doppelt vergütet würde.

 

Mit den finalen Entscheidungen sind alle Faktoren einer nachhaltigen Sanierung und damit der größtmöglichen Inwertsetzung der Immobilie zu Kosten gesichert, die einem soliden Preis-/Leistungsverhältnis entsprechen. Diese Vorgehensweise entspricht auch der Verantwortung gegenüber allen Miteigentümern, der eigentlich der Verwaltungsbeirat und der Bauausschuss hätte gerecht werden sollen. Einsichtige Miteigentümer können nun mit dieser Vorgehensweise zufrieden sein.

 

17.10.2017